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Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch das Ausfüllen des Formulars stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen:

Wettbewerbsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund (MGB), Limmatstrasse 152, 8031 Zürich

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitende der Agenturen Namics, Smartive, Aperto, Publicis, Jung von Matt, Truestory und des Gewinnspielveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Wettbewerbs: Durch das Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars auf der Seite impuls.migros.ch vom 05.01.2023, 00:00 bis 28.02.2023, 23:59:59, nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen gültigen Teilnahmen werden am 01.03.2023 durch Zufallsverlosung die Gewinner*innen ermittelt und per E-Mail oder postalisch kontaktiert. Der Gewinn wird per Post zugestellt.

Gratisteilnahme: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist in jedem Fall kostenlos.

Gewinn: 25x2 Hüttenübernachtungen und 50 Brotbeutel.

Die Gewinner werden per Mail oder postalisch kontaktiert. Wenn die gegenseitige Kontaktaufnahme innert 5 Tagen nicht möglich ist, ist der MGB nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinnanspruch verfällt. Preise, die dem Gewinner nicht bis spätestens 1 Monat nach Benachrichtigung zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.

Publikation der Gewinner: Der Gewinnspielveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens oder falls kein Vorname vorhanden ist, mit dem ersten Buchstaben des Nachnamen plus Wohnort unter impuls.migros.ch und auf der iMpuls-Facebook-Seite veröffentlicht werden können.

Weitere Bestimmungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. ist untersagt. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. sperren zu lassen.

Pro Person ist nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Gewinnspielveranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Gewinn und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Gewinne zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).


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