Durch die Anmeldung für den iMpuls-Newsletter stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu und nehmen automatisch am Wettbewerb teil:
Wettbewerbsveranstalter: Migros-Genossenschafts-Bund, Limmatstrasse 152, 8031 Zürich
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 16. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitende der Agenturen Namics, Smartive, Aperto, Publicis sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs: Durch die Anmeldung für den iMpuls-Newsletter zwischen dem 1. Januar 2024 00:00 Uhr und dem 31. Dezember 2024 23:59 Uhr nehmen Sie automatisch am Wettbewerb teil. Unter allen gültigen Teilnehmenden werden nur ein Mal pro Jahr per Zufallsverlosung, die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Preis: 15 x 1 Migros-Geschenkkarte im Wert von je Fr. 150 .-
Kann der Preis dem Gewinner nicht bis spätestens 3 Monate nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfällt er ersatzlos. Der Preis wird nicht bar ausbezahlt.
Publikation des Gewinners: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens oder falls kein Vorname vorhanden ist, mit dem ersten Buchstaben des Nachnamen plus Wohnort unter impuls.migros.ch oder der iMpuls Facebook Seite veröffentlicht werden.
Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit dem Gewinner – keine Korrespondenz geführt.
Die entgeltliche Weitergabe von Geschenkkarten ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Geschenkkarten sperren zu lassen.
Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Teilnehmende, die den iMpuls Newsletter abonniert haben, können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über den in jeder Newsletter-Nachricht enthaltenen «Unsubscribe Link» widersprechen.
Durch die Anmeldung anerkennen Sie, dass dieser Wettbewerb in keiner Verbindung zu Facebook steht und insbesondere in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Sie stellen Facebook hiermit vollumfänglich frei von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb. Sämtliche Informationen werden ausschliesslich vom Wettbewerbsveranstalter und nicht von Facebook bereitgestellt, und Sie stellen Ihre seine Informationen unter diesem Wettbewerb nicht Facebook, sondern dem Wettbewerbsveranstalter zur Verfügung.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbseranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Preis und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung des Preises zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter migros.ch/datenschutz.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist Zürich. Der Wettbewerb und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Wettbewerbsveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).