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Durch die Teilnahme am Wettbewerb stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu und nehmen automatisch am Wettbewerb teil:
Wettbewerbsveranstalter: Medbase AG, Schützenstrasse 3, 8400 Winterthur
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 16. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Agenturen Merkle, Xebia, Smartive, Webrepublic sowie Mitarbeitende der Medbase AG und Novo Nordisk, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs: Durch das Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars zwischen dem 17. Februar 2026, 00:00 Uhr und dem 11. März 2026, 23:59 Uhr nehmen Sie automatisch am Wettbewerb teil. Unter allen gültigen Teilnehmenden werden in der Woche nach dem Wettbewerbs-Enddatum per Zufallsverlosung die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Den Gewinnern wird die Migros-Geschenkkarte im Anschluss per Post gesendet.
Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Preis: Wir verlosen insgesamt 5 Migros-Geschenkkarten im Wert von je 50 Franken.
Kann der Preis dem Gewinner nicht bis spätestens 3 Monate nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfällt er ersatzlos. Der Preis wird nicht bar ausbezahlt.
Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Die entgeltliche Weitergabe von Geschenkkarten ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Geschenkkarten sperren zu lassen.
Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Preis und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung des Preises zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter https://account.migros.ch/legal/DSE_GPL.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist Winterthur. Der Wettbewerb und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Wettbewerbsveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).