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Gesünder leben?

Gesünder leben?

Was tun bei einer Sojaallergie?

Die Sojaallergie geht oft mit einer Erdnuss- oder Birkenpollenallergie einher und kann sich bereits in jungen Jahren entwickeln. Das bedeutet: Kompletter Verzicht auf Sojabohnen und daraus hergestellte Produkte.

Vorkommen

Eine Allergie auf Soja kann sich bereits im frühen Kindesalter entwickeln. Jugendliche und Erwachsene mit einer Birkenpollenallergie sind ebenfalls eher gefährdet, eine Allergie auf Soja zu entwickeln (pollenassoziierte Nahrungsmittelallergie).

Da die Erdnuss und die Sojabohne botanisch verwandt sind – beide gehören zur Gattung der Hülsenfrüchte – treten Allergien gegen Erdnüsse und Soja des Öfteren zusammen auf.

Mögliche Symptome

  • Juckreiz, Brennen, pelziges Gefühl im Mund-Rachen-Raum (orales Allergiesyndrom)
  • Erbrechen, Übelkeit, Durchfall
  • Nesselsucht (Urtikaria), Quincke-Ödem
  • Allergischer Fliessschnupfen, allergische Bindehautentzündung
  • Asthmaanfall, Atemnot
  • Schwindel, beklemmendes Gefühl
  • Anaphylaktischer Schock (lebensbedrohlicher Schockzustand, Kreislaufversagen)

Ernährungsempfehlungen

Sojabohnen und daraus hergestellte Produkte müssen konsequent weggelassen werden. Dazu zählen:

  • Sojamehl, Sojateigwaren
  • Sojaflocken
  • Sojadrink und daraus hergestellte Produkte (z. B. Soja-«Joghurt», Sojacrème, Sojarahm)
  • Tofu
  • Sojasprossen, Mungosprossen
  • Sojasauce
  • Sojakonzentrate (z. B. Miso Würzpaste, Sojapaste)
  • Sojagranulat, Tempeh

Beachte die Angaben auf der Verpackung! Sojabohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen in der Zutatenliste immer aufgeführt werden, auch wenn sie nur in geringen Mengen zugegeben werden.

Spuren von Soja können während des Herstellungsprozesses auch unbeabsichtigt in ein Produkt gelangen. Dies lässt sich manchmal nicht vermeiden. Auf Spuren muss hingewiesen werden, sofern der gesetzlich festgelegte Höchstwert (1g/kg) überschritten wird oder werden könnte (z.B. «Kann Soja enthalten»). Auf Spuren unterhalb des gesetzlich festgelegten Höchstwertes darf in gleicher Art freiwillig hingewiesen werden.

Spezialfall Lecithin

Der Zusatzstoff Lecithin (E 322) wird meist aus Soja gewonnen. Dies wird in der Zutatenliste entsprechend angegeben (z. B. «Emulgator E322 (aus Soja)»). Sojalecithin führt aber normalerweise nicht zu allergischen Reaktionen.

Spezialfall Sojaöl

Vollständig raffiniertes Sojaöl wird in der Regel auch von Sojaallergikern problemlos vertragen. Vollständig raffiniertes Sojaöl zählt aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht als Allergen. Es kann in der Zutatenliste eines Produktes auch einfach als «Pflanzenöl» oder «pflanzliches Öl» deklariert werden. (Fortsetzung weiter unten...)

Mehr zum Thema Allergien

Kreuzallergie auf Lupine

Die Lupine gehört wie die Erdnuss zur Familie der Hülsenfrüchte. Sie wird seit langer Zeit in den Mittelmeerländern kultiviert. Die Samen wurden als Nahrung für Tier und Mensch verwendet.

In den letzten Jahren fand die Lupine in der Lebensmittelindustrie immer vielfältigere Verwendung. Die Lupinenkerne weisen einen nussartigen Geschmack auf, sind wasserbindend und sorgen für feinporige Backwaren, welche weniger rasch austrocknen. Lupinenmehl wird aber auch in anderen Lebensmittelgruppen als Bindemittel eingesetzt.

Erdnuss- und Sojaallergiker können aufgrund der Eiweissähnlichkeit eine Kreuzallergie auf Lupine entwickeln. Falls eine solche Kreuzreaktion bekannt ist, muss auf der Verpackung unbedingt auf Lupine als Zutat geachtet und auf diese Produkte verzichtet werden. Lupine und daraus hergestellte Erzeugnisse sind wie Soja deklarationspflichtig.

veröffentlicht am 14.02.2017, angepasst am 11.01.2024


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