Die Zutatenliste ist für Personen, die von einer Allergie oder Intoleranz betroffen sind, die beste Informationsquelle. Was es alles zu beachten gilt – und welches die häufigsten Allergene sind.
Zutaten, die als häufige Auslöser von Allergien oder anderen Unverträglichkeiten bekannt sind (kurz Allergene genannt), müssen bei verpackten Lebensmitteln immer in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dies ist gesetzliche Pflicht. Und zwar auch dann, wenn die Zutat nur in geringen Mengen oder als Teil einer zusammengesetzten Zutat enthalten ist.
Die Auskunftspflicht gilt in mündlicher Form auch für offen verkaufte Lebensmittel und die Gastronomie. Erkundige dich direkt beim Personal vor Ort.
Die nachfolgend aufgelisteten Auslöser von Allergien und anderen Unverträglichkeitsreaktionen müssen immer in der Zutatenliste aufgeführt werden:
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Zusätzlich muss in der Schweiz auf unbeabsichtigte Vermischungen mit Allergenen hingewiesen werden, sofern ein gesetzlich festgelegter Höchstwert überschritten wird oder werden könnte. Dies erfolgt zum Beispiel mit der Formulierung «Kann… enthalten». Ein solcher Hinweis kann bei geringeren unbeabsichtigten Vermischungen auch freiwillig erfolgen.
Zu unbeabsichtigten Vermischungen kann es auf den Produktionsanlagen, beim Transport oder bei der Lagerung von Rohmaterialien kommen. Dies lässt sich in manchen Bereichen leider nicht vermeiden.