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Gesünder leben?

Gesünder leben?

Kennzeichnung von Allergenen

Die Zutatenliste ist für Personen, die von einer Allergie oder Intoleranz betroffen sind, die beste Informationsquelle. Was es alles zu beachten gilt – und welches die häufigsten Allergene sind.

Beachte die Zutatenliste

Zutaten, die als häufige Auslöser von Allergien oder anderen Unverträglichkeiten bekannt sind (kurz Allergene genannt), müssen bei verpackten Lebensmitteln immer in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dies ist gesetzliche Pflicht. Und zwar auch dann, wenn die Zutat nur in geringen Mengen oder als Teil einer zusammengesetzten Zutat enthalten ist.

Die Auskunftspflicht gilt in mündlicher Form auch für offen verkaufte Lebensmittel und die Gastronomie. Erkundige dich direkt beim Personal vor Ort.

Die häufigsten Allergene

Die nachfolgend aufgelisteten Auslöser von Allergien und anderen Unverträglichkeitsreaktionen müssen immer in der Zutatenliste aufgeführt werden:

  • Glutenhaltige Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridsorten) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschliesslich Laktose)
  • Hartschalenobst (Nüsse), d.h. Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10mg/kg oder 10mg/l, ausgedrückt als SO2
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

(Fortsetzung weiter unten...)

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Was bedeutet «Kann… enthalten»?

Zusätzlich muss in der Schweiz auf unbeabsichtigte Vermischungen mit Allergenen hingewiesen werden, sofern ein gesetzlich festgelegter Höchstwert überschritten wird oder werden könnte. Dies erfolgt zum Beispiel mit der Formulierung «Kann… enthalten». Ein solcher Hinweis kann bei geringeren unbeabsichtigten Vermischungen auch freiwillig erfolgen.

Zu unbeabsichtigten Vermischungen kann es auf den Produktionsanlagen, beim Transport oder bei der Lagerung von Rohmaterialien kommen. Dies lässt sich in manchen Bereichen leider nicht vermeiden.

veröffentlicht am 11.10.2016, angepasst am 22.02.2024


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