Wenn das Kind plötzlich krank wird, geraten viele Familiensysteme ins Wanken. In Zeiten von Corona sind viele Kitas noch strenger geworden. So können sich berufstätige Eltern organisieren.
Nachts um 2 Uhr werden die Eltern aus dem Schlaf gerissen: Die kleine Malea hat erbrochen. Bis zum Morgen sind drei Maschinen Wäsche durch – die Worte aus der E-Mail der Kita hallen nach: «Momentan hat uns das Magendarmvirus voll im Griff.» Die Eltern informieren die Betreuerin: Malea kommt heute nicht. Sie sind nicht die ersten, die halbe Gruppe bleibt zuhause. Magendarm, RS-Virus, Bronchitis – Krankheiten verbreiten sich in Kleinkindergruppen rasend schnell. Die Corona-Schutzmassnahmen haben dem natürlichen Abwehrsystem nicht geholfen.
Seit der Corona-Pandemie sind viele Kinderkrippen auch vorsichtiger geworden: Die Kita von Maleas Freund Leon beispielsweise nimmt Kinder nicht, wenn sie pro Tag mehr als drei Mal husten.
Immerhin – bei der Arbeit fällt Maleas Mutter Sonja heute nicht ganz aus. Sie loggt sich vom Homeoffice aus in die Sitzung ein. Für einmal bleibt die Kamera aus. Malea sitzt auf ihrem Schoss. Just als sie aufgerufen wird, erbricht ihr das Kind in den Ausschnitt. «Sonja? Wie sieht es aus mit den Quartalszahlen?», fragt der Chef. Das Kind plärrt. Ein Arbeitskollege schreibt ihr eine private Chatnachricht: «Fühle mit dir. Musste meine Tochter gerade wieder aus der Krippe abholen, weil sie eine Bindehautentzündung hat. Meine Frau ist an einer Weiterbildung – ich hätte heute eine wichtige Präsentation gehabt. Nun bricht das ganze System zusammen», schreibt er. Was nun?
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So wie Sonja und ihrem Arbeitskollegen geht es vielen Eltern. Das Kind ist krank, in die Kita kann es nicht. Da kann man nur darauf hoffen, dass ein Elternteil Homeoffice macht, das Kind etwas mehr schläft als sonst – oder man hat ein gutes Netzwerk mit Grosseltern, Göttis oder Freunden, die übernehmen können.
Gibt es niemanden im Umfeld, der einspringen und unterstützen kann, meldet man sich mit dem Kind beim Vorgesetzten krank: Nach dem Schweizer Arbeitsgesetz muss einem der Arbeitgeber bis zu drei Tage für die Betreuung des Kindes freigeben – pro Krankheitsfall. Er kann dafür ein Arztzeugnis verlangen.
Wenn alle Stricke reissen, haben Eltern zudem die Möglichkeit, auf eine Notfall-Betreuung zurückzugreifen. Das Schweizerische Rote Kreuz beispielsweise bietet diese Dienstleistung an: Ausgebildete Betreuungspersonen kommen zur Familie nach Hause. Gemäss Katrin Schöni vom Roten Kreuz ein wesentlicher Vorteil: «Die Kinder werden in ihrer gewohnten Umgebung betreut. Dies vermittelt ihnen Sicherheit und Geborgenheit.»
Am nächsten Tag, Sonja hat Maleas Kuschelhase zum vierten Mal gewaschen, ihr Partner hat den vierzehnten Fencheltee gekocht und kennt Leo Lausemaus auswendig, verkündet das Kind zwar noch etwas grünlich im Gesicht, aber mit einem triumphierenden Lächeln: «Malea besser!» Sonja kommt endlich dazu, ihre E-Mails zu checken. Eines davon ist von der Kita. Betreff: «Achtung, Hand-Fuss-Mund-Krankheit im Umlauf.»