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Gesünder leben?

Gesünder leben?

Wenn Nüsse Allergien verursachen

Eine Allergie auf Hartschalenost ist oft mit einer Kreuzreaktion verbunden, beispielsweise einer Allergie auf Pollen. Auslöser sind oft frühblühende Pollen, wie Birke, Hasel, oder Erle.

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aha!-Produkte mit dem Hinweis «ohne Nüsse» sind für Betroffene besonders geeignet. Sie werden unter spezieller Berücksichtigung der Allergieproblematik hergestellt und durch unabhängige Stellen geprüft. Migros-aha!-Produkte gewährleisten grösstmögliche Sicherheit.

Vorkommen

Hartschalenobst oder Nüsse sind Früchte unterschiedlicher Pflanzenfamilien, die botanisch nicht miteinander verwandt sind. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht zählen Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) zu den Nüssen. Allergologisch gesehen haben sie unterschiedliches Potenzial, Allergien auszulösen.

Nüsse mit bekanntem allergenem Potenzial

  • Haselnüsse und Walnüsse sind neben Kiwi die häufigsten Auslöser einer Kreuzreaktion auf Nahrungsmittel bei Birkenpollenallergie.. Die Symptome treten meist lokal im Mund auf: Jucken sowie geschwollene Lippen nach dem Konsum von Haselnüssen.
  • Mandeln können ebenso eine birkenpollenassoziierte Nahrungsmittelallergie hervorrufen.
  • Wenn die Pecannuss allergische Reaktionen auslöst, sind sie meist ziemlich schwer.
  • Allergische Reaktionen auf Cashewnuss/Paranuss sind vereinzelt bei Betroffenen mit Beifusspollenallergie bekannt.
  • Die Macadamianuss hat zwar ein hohes allergenes Potenzial, da sie aber selten gegessen wird, sind Allergien darauf wenig bekannt.
  • Pistazien lösen selten allergische Reaktionen aus.

Mögliche Symptome

  • Kribbeln, Juckreiz im Mund und an den Lippen
  • Laufende Nase, tränende und juckende Augen
  • Nesselfieber, Quinke-Ödem
  • Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall & Gewichtsabnahme
  • Atemnot
  • Anaphylaktische Reaktion

Die allergieauslösende Nuss und nusshaltige Zutaten müssen konsequent weggelassen werden.
Raffinierte Nussöle werden von den meisten Allergikern gut vertragen, von kaltgepressten Nussölen wird abgeraten.

Beachte die Angaben auf der Verpackung! Hartschalenobst (Nüsse) und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen in der Zutatenliste immer aufgeführt werden, auch wenn sie nur in geringen Mengen zugegeben werden.

Spuren von Hartschalenobst (Nüssen) können während des Herstellungsprozesses auch unbeabsichtigt in ein Produkt gelangen. Dies lässt sich manchmal nicht vermeiden. Auf Spuren muss hingewiesen werden, sofern der gesetzlich festgelegte Höchstwert (1g/kg) überschritten wird oder werden könnte (z. B. «Kann Haselnüsse enthalten», «Kann Mandeln enthalten»). Auf Spuren unterhalb des gesetzlich festgelegten Höchstwertes darf freiwillig hingewiesen werden. In diesem Fall müssen die Nüsse nicht einzeln genannt werden, sondern es darf ein pauschaler Hinweis erfolgen («Kann Nüsse enthalten» oder «Kann Hartschalenobst enthalten»).

Mit Spuren von Nüssen muss in den folgenden Produktgruppen gerechnet werden

  • Getreideflocken, Müeslimischungen, Getreideriegel
  • Backwaren (Kuchen, Kekse etc.)
  • Schokolade
  • Desserts
  • Fertigprodukte 

veröffentlicht am 14.02.2017, angepasst am 14.06.2023


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