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Gesünder leben?

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Lebensmittelverpackungen – was steht drauf?

Verpackungen von Lebensmitteln enthalten zahlreiche Informationen, Abkürzungen und weitere Angaben. Wir verschaffen dir eine Übersicht und zeigen, was die Informationen nützen.

Auf Verpackungen von Lebensmitteln findet sich eine Vielzahl von Informationen, um den gesundheitlichen Wert eines Produktes beurteilen zu können. Allerdings braucht es etwas Übung und vor allem Zeit, ein Lebensmittel genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit unserer Übersicht zeigen wir, wie du schnell die wichtigsten Informationen zu den Lebensmitteln findest.

Überblick: Informationen auf der Verpackung

Was alles deklariert werden muss, regelt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Nachfolgend erklärt iMpuls die fünf wichtigsten Verpackungsinformationen im Detail. Zunächst die gesetzlich vorgeschriebenen Elemente Zutatenliste und Nährwerttabelle sowie die freiwilligen Nährwertinformationen pro Portion sowie den Nutri-Score.

Zutaten und Allergene

Auf der Rückseite der Verpackung findet sich die Zutatenliste. Anhand der Zusammensetzung erkennen Konsumenten, welche Zutaten im Produkt enthalten sind. Gesetzlich geregelt ist auch die Angabe der enthaltenen Allergene. Eine zusätzliche Sicherheit bietet das aha!-Gütesiegel auf Produkten für Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten. Es finden sich oftmals auch weitere Hinweise wie «kann bei übermässigem Konsum abführend wirken». Diese freiwilligen Informationen dienen dem Schutz der Konsumenten.

Nährwerttabelle und neue Kennzeichnungen

Ebenfalls auf der Rückseite ist die Nährwertdeklaration zu finden. Sie liefert wertvolle Informationen zu den enthaltenen Nährstoffen und zum Energiegehalt des Produktes. Damit der Kunde möglichst schnell den gesundheitlichen Wert beurteilen kann, wurden neue Kennzeichnungen wie die Nährwertinformationen pro Portion, die Nährwert-Ampel oder der Nutri-Score entwickelt. Diese sind oft sehr prominent auf der Vorderseite des Produktes platziert.

(Fortsetzung weiter unten…)

Die Zutatenliste

Die Zutatenliste oder umgangssprachlich Zusammensetzung informiert über alle Zutaten, die in einem Lebensmittel enthalten sind.

Informationsgewinn

Allergene

Die Informationen für Allergiker*innen sind wichtig für die Betroffenen. Folgende Zutaten müssen gemäss Lebensmittelrecht deklariert werden: glutenhaltige Getreide, Milch und Milchprodukte (einschliesslich Milchzucker/Laktose), Eier, Fisch, Krebs- und Weichtiere, Sojabohnen, Lupinen, Nüsse (Hartschalenobst), Erdnüsse, Sesamsamen, Sellerie, Senf und Sulfite. Auch wenn diese Zutaten weiterverarbeitet wurden, müssen sie deklariert werden (z. B. Sojabohnen zu Tofu, Weizen zu Mehl oder Milch zu Joghurt).

Die Zutatenliste hilft dir abzuschätzen, wie viel von einer Zutat in einem Produkt enthalten ist. Je weiter vorne eine Zutat steht, desto grösser ist der Anteil im Produkt. Zudem müssen gesetzlich definierte Allergene, das heisst Zutaten, die unerwünschte Reaktionen auslösen können, deutlich hervorgehoben werden. Meistens werden diese fett geschrieben.

Wenn eine Zutat als Bild auf der Verpackung abgebildet ist oder in der Produktbezeichnung genannt wird (zum Beispiel Erdbeerjoghurt), muss bei der entsprechenden Zutat in der Zutatenliste zusätzlich angegeben werden, wie hoch der prozentuale Anteil ist.

Zucker in der Zutatenliste

Der Zucker ist ein Sonderfall, steht dieser doch nicht immer als solcher auf der Zutatenliste, sondern kann unter verschiedenen Namen aufgeführt werden. Folgende Zutaten gehören unter anderem zu den zuckerreichen Zutaten: Glukose (Traubenzucker), Fruktose (Fruchtzucker), Glukose-Fruktose-Sirup, Dextrose, Malzextrakt, Honig, Agavendicksaft oder Fruchtsaftkonzentrat.

Zusatzstoffe in der Zutatenliste

Die Zutatenliste gibt zudem an, welche Zusatzstoffe enthalten sind. Diese können entweder mit ihrer E-Nummer oder mit ihrer Bezeichnung angegeben werden. Entsprechend ihrer Wirkung aufs Lebensmittel, müssen sie in Funktionsklassen unterteilt werden (z. B. «Emulgator: E 322» oder «Emulgator: Lecithin»). E-Nummern sind von der EU festgelegte Codes, die für je einen Zusatzstoff stehen.

Vorteile und Grenzen der Zutatenliste

Die Zutatenliste ist eine wichtige Informationsquelle für die Bestandteile eines Lebensmittels. Die vollständige Deklaration aller Zutaten ist ein Muss und gibt den Konsumenten Sicherheit. Allerdings gibt es Ausnahmen. Diese Lebensmittel müssen z. B. keine Zutatenliste aufweisen:

  • Lebensmittel, die nur aus einer Zutat bestehen und wenn diese in der Sachbezeichnung genannt wird (z. B. Zucker).
  • Lebensmittel im Offenverkauf. Allerdings sind die Geschäfte (z. B. Bäckereien) verpflichtet, die Angaben auf Nachfrage offenzulegen.

In den Zutatenlisten finden sich teilweise Sammelbegriffe wie Gewürze oder Bouillon, die aus verschiedenen, nicht einzeln aufgeführten Zutaten bestehen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang aber, dass Allergene immer offen deklariert werden müssen. So muss beispielsweise ersichtlich sein, wenn eine Bouillon Sellerie enthält.

Fazit

Die Zutatenliste kann dir beim Vergleich verschiedener Lebensmittel helfen. Anhand der Zusammensetzung erhältst du einen guten Überblick, welche Zutaten in hohem und welche in geringem Anteil enthalten sind. Allerdings ist aus der Zutatenliste meist nicht ersichtlich, wie hoch der Anteil der Zutat tatsächlich ist. Ebenfalls erhalten Allergiker wichtige Informationen aus der Zutatenliste. Das Lesen der Zusammensetzung erfordert jedoch etwas Übung und Wissen, so dass alle Zutaten richtig interpretiert werden. Wie zum Beispiel die Information, dass sich hinter dem Begriff Dextrose eigentlich Zucker versteckt.

Nährwertangaben pro 100 g / 100 ml

Die Nährwertdeklaration liefert Informationen über die Mengen der Nährstoffe, die in einem Produkt enthalten sind. Sie ist in der Schweiz grundsätzlich obligatorisch. Es gibt aber Lebensmittel, die davon ausgenommen sind, wie zum Beispiel Tee, Kaugummi oder Lebensmittel im Offenverkauf.

Informationsgewinn

Die Angaben der enthaltenen Nährstoffe müssen auf Lebensmitteln und Getränken pro 100 g oder 100 ml erfolgen. Mit der Nährstoffdeklaration erfährst du den Gehalt an Energie, Kohlenhydraten, Zucker, Protein, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz eines Lebensmittels. Manche Hersteller geben zusätzlich standardmässig den Gehalt an Ballaststoffen an. Je nach Produkt ist auch der Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen etc. angegeben.

Zucker in der Nährwerttabelle

Die Angabe «davon Zucker» bezieht sich nicht nur auf den zugesetzten Kristallzucker, sondern auf sämtliche enthaltenen oder zugesetzten Zuckerarten. So ist auch Milch-, Frucht-, Trauben- und Malzzucker in dieser Angabe eingeschlossen. Vier Gramm Zucker entsprechen etwa einem Würfelzucker. Enthält also ein Süssgetränk zehn Gramm Zucker pro 100 ml, so trinkst du mit einem 2-dl-Glas etwa fünf Würfelzucker.

Vorteile und Grenzen der Nährwerttabelle

Die Nährwertdeklaration gibt dem Konsumenten gute Angaben zum Nährstoffgehalt der Produkte. Mit den Angaben pro 100 g oder 100 ml kannst du verschiedene Produkte problemlos miteinander vergleichen und dich für zum Beispiel jenes mit dem höchsten Proteinanteil oder niedrigsten Salzanteil entscheiden.

Fazit

Die Nährwertkennzeichnung ist hilfreich. Wenn du die Zutatenliste und die Nährwertkennzeichnung kombinierst, kannst du die Nährwertdeklaration richtig interpretieren. Steht beispielsweise auf einem Naturejoghurt «davon Zucker 4.8 g», in der Zutatenliste jedoch nur Milch, weisst du, dass das Joghurt nur natürlich enthaltenen Milchzucker enthält, jedoch keinen Kristallzucker.

Nährwertangaben pro Portion

Nährwertangaben pro Portion sind freiwillig. Dabei wird die Portionsgrösse von den Herstellern selbst festgelegt. Die Angaben pro Portion finden sich nicht immer auf den Verpackungen, aber häufig online.

Informationsgewinn

Nährwertangaben pro Portion ergänzen die Nährwertangaben pro 100 g. Sie geben Auskunft über den Gehalt an Energie (in kJ und kcal), Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Ballaststoffen, Eiweiss und Salz pro Portion des Produktes. Ausserdem ist abgebildet, wie viele Portionen eine Packung enthält. Zusätzlich wird der prozentuale Anteil am durchschnittlichen Richtwert der Tageszufuhr eines Erwachsenen angegeben.

Vorteile und Grenzen der Nährwertangaben pro Portion

Die Angabe der Nährwerte einer Portion kann hilfreich sein. Die Portionsgrösse wird aber von den Herstellern definiert und ist oft kleiner als die tatsächlich gegessene Menge. Die Prozentangaben geben Auskunft darüber, was der Konsum einer Portion des Produktes für die Deckung des täglichen Bedarfs bedeutet. Dabei werden Richtwerte für die Tageszufuhr, sogenannte «Referenzmengen» verwendet, welche auf einer Ernährung von 2000 Kilokalorien basieren. Dies entspricht dem Bedarf einer durchschnittlichen erwachsenen Person. Der tägliche Bedarf kann natürlich tiefer oder höher sein, je nach Alter, Geschlecht, körperlicher Aktivität.

Fazit

Die Angaben können die Produktauswahl im Sinne einer ausgewogenen Ernährung erleichtern. Dabei sollte aber auf die Grösse der tatsächlich gegessenen Portion geachtet werden. Zudem wird von einem durchschnittlichen Bedarf ausgegangen, der nicht für jeden stimmt.

(Fortsetzung weiter unten…)

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Nutri-Score

Der Nutri-Score ist eine vereinfachte farbliche Kennzeichnung der Nährwertqualität auf der Vorderseite eines Produktes. Es werden verschiedene Nährwerteigenschaften berücksichtigt und die Ergebnisse in einer Farbe vereinheitlicht. Der Nutri-Score berücksichtigt mehr Nährwerteigenschaften als die Nährwertampel, fasst sie aber in einer Bewertung zusammen. Die Deklaration ist freiwillig.

Informationsgewinn

Das System des Nutri-Scores basiert auf einer fünfstufigen Farbskala von Grün bis Rot sowie den Buchstaben A bis E. Das grüne A steht für eine hohe Nährwertqualität. Das rote E hingegen steht für eine schlechtere Nährwertqualität.

Die Nährwertqualität wird nach einer wissenschaftlich belegten Formel berechnet. Dabei werden günstige Aspekte (siehe unten) mit eher ungünstigen Nährwerteigenschaften miteinander verrechnet. Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die einer Farbe und einem Buchstaben zugeordnet wird. Die Berechnung erfolgt immer pro 100 g oder 100 ml. Zu den günstigen Inhaltsstoffen zählen Früchte, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, gewisse Öle (wie Raps-, Baumnuss- und Olivenöl), sowie Nahrungsfasern (Ballaststoffe) und Proteine (Eiweiss). Zu den ungünstigen Nährstoffen zählen Energie (Kalorien), gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz.

Vorteile und Grenzen des Nutri-Scores

Mit dem Nutri-Score kannst du auf einen Blick die Nährwertqualität eines Produkts erkennen. Er dient dem Vergleich ähnlicher Lebensmittel hinsichtlich ihrer Nährwertqualität. Ein Joghurt mit einem grünen B ist beispielsweise bezüglich Nährwertqualität einem Joghurt mit einem orangen D vorzuziehen. Produkte unterschiedlicher Kategorien, zum Beispiel Joghurt mit Pizza, lassen sich nicht vergleichen.

Fazit

Der Nutri-Score dient als Orientierungshilfe, aber nicht als Ernährungsempfehlung. Er ersetzt auch die bisherigen Angaben auf den Produkten nicht. Es gelten weiterhin die Empfehlungen der gesunden Ernährung anhand der Lebensmittelpyramide. Sich nur von Produkten mit einem grünen Nutri-Score zu ernähren, ist nicht mit einer gesunden, ausgewogenen Ernährung gleichzusetzen. Konsumenten müssen aber auch nicht vollständig auf Produkte mit einem roten Nutri-Score verzichten. Allerdings ist es wichtig, diese bewusst und mit Mass zu konsumieren.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Anpreisungen

Die Schweiz ist beim Lebensmittelrecht relativ streng im Umgang mit gesundheitlichen Anpreisungen. Grundsätzlich ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften zuzuschreiben, die in Bezug auf eine Krankheit angeblich vorbeugende oder heilende Wirkungen haben. Erlaubt sind ausschliesslich Aussagen über die Wirkung und Funktion von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Inhaltsstoffen. Welche Aussagen und Anpreisungen zu den einzelnen Inhaltsstoffen gemacht werden dürfen, ist gesetzlich festgelegt. Es gibt Mindestmengen, die erfüllt sein müssen, um Aussagen machen zu dürfen.

Auf der Verpackung von Produkten dürfen gewisse Nährwerteigenschaften hervorgehoben werden. Was gesagt werden darf, ist gesetzlich geregelt. Wird ein Produkt mit «ohne Zuckerzusatz» beworben, so ist der Zusatz von jeglichen Zuckerarten und süssenden Lebensmitteln verboten. Mit dem Hinweis «enthält von Natur aus Zuckerarten» muss darauf hingewiesen werden, dass natürliche Zuckerarten z. B. aus Milch, Früchten etc. enthalten sind. Die Produkte dürfen mit Süssstoffen künstlich gesüsst sein.

Wird ein Lebensmittel mit «kalorienreduziert» beworben, muss es mindesten 30 Prozent weniger Kalorien als ein normales Vergleichsprodukt enthalten. Steht auf einem Produkt «Quelle von Protein» muss der Proteinanteil mindestens 12 Prozent des Gesamtenergiewerts des Lebensmittels ausmachen. Als «proteinreich» darf ein Lebensmittel beworben werden, wenn der Proteinanteil mindestens 20 Prozent des gesamten Energiegehalts des Produktes beträgt.

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von Claudia Vogt,

veröffentlicht am 07.04.2021, angepasst am 31.07.2024


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