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Gesünder leben?

Gesünder leben?

7 Herzkreislauf-Mythen – das stimmt wirklich

Schadet das gebrochene Herz unserer Gesundheit? Sterben Frauen häufiger an einem Herzinfarkt als Männer? Wir liefern die Antworten.

Frauen sterben häufiger an einem Herzinfarkt als Männer

Stimmt. Ein Herzinfarkt äussert sich bei Frauen häufig nicht als typischer Brustschmerz auf der linken Seite, der in den linken Arm ausstrahlt. Bei Frauen zeigt sich der Schmerz im Rücken, Bauch oder Kopf, sie leiden an Übelkeit und Erbrechen. Das führt dazu, dass viele Frauen die Beschwerden falsch deuten und dadurch weniger schnell ärztliche Hilfe suchen. Die längere Zeitspanne zwischen dem Auftreten der Symptome und dem Beginn der Behandlung ist einer der Gründe, weshalb Frauen öfter an einem Herzinfarkt sterben.

Herzrhythmusstörungen sind Vorboten eines Herzinfarkts

Das stimmt so nicht. Von Herzrhythmusstörungen spricht man, wenn der Herzschlag aus dem Takt gerät. Normalerweise schlägt das Herz regelmässig und in einem Tempo. Im Ruhezustand langsam und bei Anstrengung oder Aufregung schneller. Herzrhythmusstörungen sind aber keine Vorboten für einen Herzinfarkt. Der Grund für einen Herzinfarkt ist meist eine verstopfte Arterie am Herzen, die die Blutzufuhr behindert.

Herzschmerz schadet der Gesundheit

Ja, das trifft zu. Emotionale Extremsituationen, wie etwa der Tod eines Angehörigen, eine Trennung oder Stress, kann Auslöser für das Broken-Heart-Syndrom sein. In der Fachsprache als Takotsubo-Syndrom bekannt. Die Symptome sind ähnlich wie bei einem Herzinfarkt: etwa plötzlich auftretende Schmerzen, Druck und Beklemmung in der Brust oder Schweissausbrüche. Die Sterblichkeitsrate beim Takotsubo-Syndrom liegt, wie beim akuten Herzinfarkt, bei etwa drei bis fünf Prozent. Bei starken Symptomen sollte ein Arzt/eine Ärztin oder das Spital aufgesucht werden. Ohne eingehende medizinische Untersuchung lässt sich kaum feststellen, ob es sich um einen Infarkt oder um das Broken-Heart-Syndrom handelt.

Ins kalte Wasser springen ist für den Kreislauf nicht gefährlich

Falsch. Grosse Temperaturunterschiede zwischen Wasser (z. B. 18 Grad) und Luft (z. B. 30 Grad) lösen im Körper eine Stresssituation aus. Abruptes Eintauchen in kaltes Wasser führt dazu, dass sich die Adern schlagartig verengen und der Blutdruck stark ansteigt. Es kann auch Muskelschmerzen auslösen, welche zu Krämpfen führen. Eine Anpassungszeit ist wichtig, gewöhne dich Schritt für Schritt an die kühle Wassertemperatur. Was man beim Schwimmen sonst noch beachten sollte.

Wer an einer Herzerkrankung leidet, sollte auf Sex verzichten

Grundsätzlich nicht. Es stimmt, dass Sex den Blutdruck und die Herzfrequenz ansteigen lässt. Generell gilt: Treten beim Geschlechtsakt keine Atemnot, kein Schwindel und kein stärkeres Druckgefühl im Brustkorb auf, besteht kein Grund zur Sorge. Herzkranke sollten das Thema aber mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen. Ob Sex gut ist oder nicht, hängt von diversen Faktoren ab. Unter anderem von der Art und dem Schweregrad der Herzerkrankung.

Schlafapnoe schadet dem Herz

Richtig. Schlafapnoe-Betroffene leiden unter zu oft und zu lange auftretenden Atemstillständen während des Schlafs. Wenn das Schlafapnoe-Symptom über längere Zeit unbehandelt bleibt, leiden Betroffene psychisch und körperlich. Der Mangel an erholsamem Schlaf führt zu einer übermässigen Belastung von Herz und Kreislauf. Das kann zum Beispiel zu Bluthochdruck oder zu einem Herzinfarkt führen. Eine rechtzeitige Abklärung durch Fachpersonen ist wichtig. Weitere Informationen zur Schlafapnoe.

Nur fünf Prozent überleben einen Herz-Kreislauf-Stillstand

Das ist leider korrekt. In der Schweiz brechen jährlich rund 8000 Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand zusammen. Nur fünf Prozent der Betroffenen überleben. Denn die wenigsten Patientinnen und Patienten können durch die Rettungsdienste innerhalb der kritischen Frist von drei bis fünf Minuten erreicht werden. Darum ist es wichtig zu wissen, was bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu tun ist. So reagierst du im Notfall richtig.

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von Carmen Schmidli,

veröffentlicht am 08.08.2023


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