Wer unter 16 Jahre ist, kann in der Schweiz darauf verzichten. Für alle anderen ist das Zertifikat kostenlos. Es gilt mindestens 48 Stunden und längstens ein Jahr.
Dieser Artikel gibt den Stand der Erkenntnisse vom November 2021 wieder.
Das Covid-Zertifikat gibt es in drei Versionen. Es bescheinigt der Person, dass sie negativ auf «Corona» getestet wurde, dass sie bereits «Corona» hatte oder dass sie vollständig dagegen geimpft ist. Das entsprechende Covid-Zertifikat erhält man in Papierform. Es ist kostenlos. Die Daten werden nicht zentral gespeichert. Beim Verlust des Zertifikats muss man deshalb wieder dort vorstellig werden, wo das erste ausgestellt wurde und das Ersatz-Zertifikat unter Umständen auch bezahlen.
Ausgestellt wird das Zertifikat von Impfzentren, Arztpraxen, Spitälern, Apotheken, Testzentren, Laboren und Kantonalen Behörden. Welche Stellen in den Kantonen zuständig sind, erfährt man hier.
Man kann das Zertifikat dort persönlich erhalten oder über das Internet oder eine App fürs Handy herunterladen. Per Post verschickt wird es nur in Ausnahmefällen. Wichtig: Sie müssen sich bei einer Überprüfung des Zertifikats ausweisen können. Darum immer auch die ID, den Pass oder den Fahrausweis mitnehmen.
In der Schweiz brauchen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kein Zertifikat, um an Veranstaltungen teilzunehmen. Sie müssen sich aber auf Verlangen ausweisen können. Bei allen anderen hängt es davon ab, was sie besuchen wollen. Am besten erkundigt man sich rechtzeitig vorher. Vorgeschrieben ist das Zertifikat derzeit unter anderem für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sowie für Clubs, Discos und Tanzveranstaltungen. Wer ins Ausland möchte, sollte sich rechtzeitig schlau machen, was das jeweilige Land verlangt.
Wer nach dem 21. Juni 2021 vollständig geimpft wurde, bekommt das Zertifikat entweder gleich nach der Impfung ausgehändigt oder digital als PDF. Wer schon vor dem 21. Juni geimpft wurde, kann das Zertifikat beantragen, und zwar auf der Website des Kantons, in dem die abschliessende Impfung erfolgte. Das Zertifikat für geimpfte Personen ist ein Jahr gültig ab dem Tag der letzten Impfung.
Eine Ausnahme gibt es bei der Impfung mit der Vakzine von Janssen: Hier gilt das Zertifikat ab dem 22. Tag nach der Impfung. Es ist möglich, dass die Dauer des Zertifikats angepasst wird, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
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Sie beantragen es bei Ihrem Wohnkanton mit einem Online-Formular und erhalten das Zertifikat dann per Post zugeschickt. Das Zertifikat gilt ab dem 11. Tag nach Symptombeginn für 354 Tage, wenn die Infektion mit einem positiven PCR-Test bestätigt wurde. Kann eine durchgemachte Infektion anhand von Antikörpern im Blut nachgewiesen werden, erhält man ein Zertifikat für 90 Tage. Es gilt nur innerhalb der Schweiz. Diese Laboranalyse muss nach dem 16. November gemacht worden sein und sie muss selbst bezahlt werden. Wenn dieses Zertifikat abläuft und bei einer erneute Blutuntersuchung wieder Antikörper gegen Sars-CoV-2 gefunden werden, kann das Zertifikat um weitere 90 Tage verlängert werden.
Dazu muss man sich zu einer der Teststellen begeben. Bei einem negativen Schnelltest erhält man das Zertifikat grad bei der Teststelle, per Email oder in die «Covid Certificate»-App. Das Zertifikat gilt 48 Stunden ab dem Moment des Testes.
Wird kein Schnelltest, sondern ein PCR-Test durchgeführt, ist es wichtig, bei der Probeentnahme zu sagen, dass man ein Zertifikat möchte. Das Zertifikat erscheint dann – bei einem negativem Testresultat – in der «Covid Certificate»-App oder man holt es in Papierform dort ab, wo der PCR-Test gemacht wurde. Nach einem negativen PCR-Test gilt das Zertifikat 72 Stunden lang.
Dazu lädt man die «Covid Certificate»-App herunter und scannt das schwarz verpixelte Quadrat, den sogenannten QR-Code, mit der Kamera. Auf diese Weise lassen sich auch mehrere Zertifikate, zum Beispiel von Kindern, abspeichern. Wer beim Vorweisen des Zertifikats keine Gesundheitsdaten zu seiner Person preisgeben möchte, kann in der App das «Zertifikat light» wählen. Dann werden nur der Name, das Geburtsdatum und eine elektronische Signatur angezeigt. Das «Light» Zertifikat gilt nur in der Schweiz.
Informationen vom BAG zu detaillierteren Fragen finden Sie hier.
Das Schweizer Covid-Zertifikat bedeutet nicht automatisch Reisefreiheit überall hin, denn einzelne Länder können strengere Bestimmungen erlassen. Von den EU-Ländern wird das Schweizer Covid-Zertifikat aber anerkannt – es sei denn, es handelt sich um ein Genesenen-Zertifikat, das aufgrund eines Antikörper-Nachweises ausgestellt wurde. Was gerade gilt, steht auf der offiziellen Website des jeweiligen Reiselandes und für die EU-Länder.