Wenn du in letzter Zeit ungeöffnete Lebensmittel in den Müll geworfen hast, nur weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, solltest du weiterlesen.
Ärgerlich! Schon wieder steht im Kühlschrank ein Joghurt mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum. Auch der vakuumierte Schinken hätte bis gestern konsumiert werden müssen. Was tun? Pro Jahr landen in der Schweiz rund zwei Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall. Etwa ein Drittel davon sind Backwaren, Gemüse und Früchte. Die Hälfte des Lebensmittelmülls stammt aus privaten Haushalten. Der Kunde ist verunsichert und fragt sich: Was geht noch und was nicht mehr?
Auf dem Lebensmittel ist ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt. Das schreibt das Gesetz vor. Das Verbrauchsdatum («Verbrauchen bis …») dient dem Schutz der Gesundheit und bezeichnet, bis zu welchem Zeitpunkt ein leicht verderbliches Produkt, das gekühlt werden muss, bei korrekter Lagerung ohne Bedenken verzehrt werden darf. Nach Ablauf dieses Datums darf ein Lebensmittel nicht mehr verkauft oder verschenkt werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum kommt bei Lebensmitteln zum Einsatz, die länger haltbar sind, falls sie korrekt gelagert werden. Ist das Datum überschritten, können qualitative Einbussen auftreten, welche aber in der Regel nicht gesundheitsschädlich sind. Das trifft zum Beispiel auf Tiefkühlprodukte, Teigwaren, ungeöffnete Konserven, Schokolade, Öl und Senf zu. (Fortsetzung weiter unten...)
Manchmal sind Lebensmittel auch nach Ablauf des Verbrauchsdatums noch geniessbar, aber eben nicht immer. Diese Produkte sind in der Regel erst ungeniessbar, wenn sie schimmeln oder nicht mehr gut schmecken, sprich die Veränderungen wahrnehmbar sind. Deshalb sollte man sich auf seinen gesunden Menschenverstand und die Sinne verlassen. Wie riecht das Lebensmittel? Schmeckt es noch gut? Es muss also nicht zwingend gleich im Mülleimer landen. Allerdings übernimmt der Lebensmittelhändler keine Verantwortung, falls Konsumenten ein nicht mehr haltbares Produkt essen wollen.
Heikler ist das Thema Essbarkeit zum Beispiel bei Fleischprodukten wie Schinken, Hackfleisch, rohem Geflügel oder bereits angemachten Salaten. Hier ist der Zustand von aussen nicht immer wahrnehmbar, sie können nach Ablauf des Verbrauchsdatums gesundheitsschädlich werden. Es ist Vorsicht geboten. «Die Migros muss deshalb vom Konsum abraten, sobald das Verbrauchsdatum überschritten ist», erklärt auch Annina Erb, Leiterin Ernährung und Gesundheit beim Migros-Genossenschafts-Bund. Für den Kunden ist es gut zu wissen, dass ein Verbrauchsdatum nur bei der sachgerechten Lagerung der Produkte gilt.